Der fehleude Schöppe.

Zu Ebern hält man Hochgericht
 Ueber Leben und Blut;
 Zwölf Stühle sind zugericht
 Für die zwölf Schöppen gut.
 Elfe sind gekommen,
 Han ihre Stühl' einge1co1nn1en.
Der zwölfte Stuhl bleibt unberührt,
 Niemand drauf sitzen darf;
 Denn der Schöppe, dem er gehört,
 Ist aus Abermannsdorf;
 Aber Abermannsdorf ist versunken,
 Sein Schöpp' hält Gericht bei den Unten.
Da reitet von den elfen
 Ein Bote hinaus zu Roß,
 Der den fehlenden zwölften
 Herein laden muß.
 Der Bot' b'hält's Roß am Zügel,
 Den linken Fuß im Bügel.
Mit dem rechten Fuß dreimal
 Stampft er auf den Grund,
 Und den Schöppen dreimal
 Ruft er mit lautem Mund:
 „Zu Ebern ist Schöppengericht,
 Schöppe, säume dich nicht!“
 Da wird es unter der Erde laut
 Von furchtbarem Getos.
 Der Bot' nicht vor- noch rückwärts schaut,
 Sondern springt auf sein Roß;
 Und muß schnell fort sich machen,
 Sonst verschlingt ihn der Erde Rachen.